1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag ein vom nachtr?glichen Eintritt bestimmter Ereignisse abh?ngiges Rücktrittsrecht vereinbart, unterf?llt die Ausübung dieses Rechts bei vollst?ndiger Rückg?ngigmachung des Erwerbsvorgangs dem § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG und unterliegt daher nicht der Zweijahresfrist der Nr. 1 der Vorschrift.
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