Der Gro?e Senat des BFH hat mit Be-schluss vom 21.9. 2009 - GrS 1/06 (vgl. DB0345144) seine Rspr. zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlass-ter Aufwendungen ge?ndert und deshalb Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in gr??erem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen.
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