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Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg

机译:对卢森堡的跨境通勤者征税

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摘要

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit dem Großherzogrum Luxemburg am 26. 5. 2011 die in der Anlage beigefügte Verständigungsvereinbarung zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der GewSt und der GrSt vom 23. 8. 1958 i. d. F. des Ergänzungsprotokolls vom 15. 6. 1973 unterzeichnet. Die Verständigungsvereinbarung ist am 27. 5. 2011 in Kraft getreten und ist auch auf alle Fälle anzuwenden, in denen die ESt zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.
机译:关于跨境通勤者工资的税收待遇,该协定于2011年5月26日与卢森堡大公国达成,该协定是关于在收入和财产税领域避免双重征税以及相互行政和法律协助的协定以及日期为1958年8月23日的GewSt和GrSt。 d。 F.签署了1973年6月15日的补充议定书。共同协议于2011年5月27日生效,并且也适用于ESt生效时尚未最终确定或属于共同协议程序的所有情况。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第27期|p.1488|共1页
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  • 正文语种 eng
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