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Kleine dynamische Bezugnahmeklausel: Bei Tarif-sukzession Lückenschließung durch ergänzende Vertragsauslegung - Begriff der Vergütung
1. Bestimmt der Arbeitsvertrag ohne Nennung fester Beträge, dass der Arbeitnehmer "in Anlehnung an den BAT (Bund/Länder)" vergütet wird, enthält diese Vereinbarung regelmäßig eine kleine dynamische Bezugnahme auf den BAT. 2. Eine derartige vertragliche Bezugnahme erfasst i. d. R. nicht die Nachfolgetarifverträge TV-L oder TVöD. Die mit der Tarifsukzession entstandene nachträgliche Regelungslücke im Arbeitsvertrag ist im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen. 3. Konkretisieren Vertragsparteien den Begriff der Vergütung in einer kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel nicht selbst, so sind hiervon regelmäßig alle finanziellen Leistungen des Arbeitgebers erfasst, die das in Bezug genommene tarifliche Regelungswerk als Gegenleistungen für die vom Angestellten erbrachte Arbeitsleistung vorsieht. Einmalzahlungen, die an die Stelle einer (prozentualen) Vergütungserhöhung treten und tarifliche Jahressonderzahlungen, die lediglich an die erbrachte Arbeitsleistung anknüpfen, gehören zu diesen Gegenleistungen.
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