Der BFH hat mit Urteil vom 20. 6. 2012 (IX R 67/10, DB0490878) seine Rspr. zugunsten privater Vermieter geändert. Schuldzinsen können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch dann noch steuerlich abgezogen werden, nachdem die fremdvermietete Immobilie veräußert wurde, der Veräußerungserlös aber nicht ausreichte, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen.
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机译:根据2012年6月20日的判决(IX R 67/10,DB0490878),BFH更改了其裁决,转而支持私人房东。即使已经出售了出租给第三方的财产,但仍可以从税收中扣除租金和租赁收入中的债务利息,但是出售所得不足以偿还贷款负债。
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