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Arbeitszeugnis: Keine verschlüsselte Bedeutung der Formulierung 'kennen gelernt'

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摘要

1. Insbesondere das dem Arbeitnehmer gem. § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO zu erteilende qualifizierte Zeugnis ist für mögliche künftige Arbeitgeber Grundlage der Personalauswahl. Der Inhalt des Zeugnisses muss deshalb wahr sein (Grundsatz der Zeugniswahrheit). Daneben darf das Zeugnis gem. § 109 Abs. 2 GewO keine unklaren Formulierungen enthalten, durch die der Arbeitnehmer anders beurteilt werden soll, als dies aus dem Zeugniswortlaut ersichtlich ist (Grundsatz der Zeugnisklarheit). Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer weiterhin Erfüllung seines Zeugnisanspruchs durch entsprechende Berichtigung oder Ergänzung des Zeugnistexts verlangen.
机译:1.特别是根据员工第109(1)条第三句GewO是为潜在的未来雇主颁发的合格证书,是人员选拔的基础。因此,证书的内容必须为真(证书真实性的原则)。另外,证明书根据第109条第(2)款,GewO并未包含任何不清楚的表述,通过这种表述,对雇员的评估应与证书措辞(证书清晰性原则)不同。如果颁发的证书不符合这些要求,则员工可以继续要求通过更正或补充证书文本来满足其证书要求。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2012年第11期|p.636-638|共3页
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  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:50:35

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