Die Beteiligten streiten darüber, ob der Wegfall des zweijährigen Verlust-rücktrags gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz verstößt. Der Kläger erzielte im Streitjahr (1998) als RA Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Er erwarb in diesem Jahr und im Jahr 1999 zwei Vermietungsobjekte, übernahm die Sanierungsverpflichtung und finanzierte diese Projekte mit Fremd- und Eigenmitteln. Daraus erklärte er in den Jahren 1998-2000 erhebliche Werbungskostenüberschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die das FA im Wesentlichen anerkannte. Im Anschluss an eine Außenprüfung setzte das FA die ESt für das Streitjahr im (geänderten) ESt-Bescheid vom 4. 8. 2003 auf 198.711 DM fest.
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