Der 1974 geborene, mit seiner Ehefrau verheiratete Mann, überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze und erhält von seinem Arbeitgeber - der beklagten GmbH - einen Beitragszuschuss zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Die Ehefrau bezog bis April 2005 Arbeitslosengeld und ist seither freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im September 2005 machte der Mann gegenüber der GmbH erfolglos einen Beitragszuschuss unter Berücksichtigung der Krankenversicherung seiner Ehefrau geltend.
展开▼