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【24h】

Bilanzsteuerliche Behandlung von Zinsen nach § 233a AO

机译:根据§233a AO的利息会计税务处理

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摘要

Die Bilanzierung einer Forderung setzt grds. voraus, dass zum Bilanzstichtag eine solche rechtlich entstanden ist. Der Anspruch auf Zinsen wegen einer Steuererstattung entsteht nach § 233a Abs. 1 AO dann, wenn die Festsetzung einer (Betriebs-) Steuer zu einer Steuererstattung führt. Vor erfolgter Steuerfestsetzung ist rechtlich kein Zinsanspruch entstanden (vgl. AEAO, Tz. 1 zu § 46 AO). Gleichwohl ist nach Ablauf der in § 233a Abs. 2 AO enthaltenen Frist von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Steuererstattungsanspruch entstanden ist, eine Forderung auf Zinsen wegen Steuererstattungen auszuweisen; unabhängig davon, ob die entsprechenden Steuern festgesetzt wurden. Dieser unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommene Forderungsausweis entspricht den Grundsätzen, die für die Aktivierung von Dividendenansprüchen ohne vorherigen Gewinnverwen-dungsbeschluss gelten. Eine Forderung auf Zinsen wegen einer Steuererstattung ist demnach frühestens zu dem Bilanzstichtag zu aktivieren, der 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres liegt, für das der Anspruch auf Steuererstattung entstanden ist. Dabei umfasst die Forderung nur die Zinsen, die bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich entstanden sind.
机译:应收款的一般会计处理提前在资产负债表日依法产生。根据AO第233a(1)条,如果(公司)税收的确定导致退税,则产生退税利息的权利。在确定税款之前没有合法产生任何利息(参见AEAO,第46 AO条第1节)。但是,在《仲裁条例》第233a(2)条所规定的15个月期限届满后,必须在提出退税要求的日历年之后出示退税利息要求;无论是否已设置相关税金。应收账款的这种经济报告符合适用于无需事先分配利润就激活股息索取的原则。因此,由于退税而引起的利息索赔将最早在产生退税索赔的日历年结束后的15个月的资产负债表日启动。该索赔仅包括截至资产负债表日的经济利益。

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    《Der Betrieb》 |2013年第20期|1084-1085|共2页
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