Die gesundheitlichen Folgen von Mobbing stellen weder eine Berufskrankheit noch einen Arbeitsunfall dar, so dass der betroffene Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Eine Berufskrankheit scheidet aus, weil es keine Berufe mit spezifisch erh?htem Risiko auf Mobbing gibt. Die Annahme eines Arbeitsunfalls scheitert daran, dass es sich bei Mobbing-Handlungen nicht um zeitlich begrenzte Ereignisse handelt.
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