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Stellenbewerber: Unspezifizierte Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren im Regelfall nicht erforderlich - Grundsätzlich, kein berechtigtes Interesse des potenziellen Arbeitgebers

机译:求职者:关于终止调查的未指明的问题通常是没有必要的-基本上,潜在雇主没有合法利益

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摘要

An der Informationsbeschaffung durch die unspezifizierte Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren an den Stellenbewerber besteht grundsätzlich kein berechtigtes Interesse des potenziellen Arbeitgebers. Eine solche Frage ist damit im Regelfall nicht erforderlich i. S. von § 29 Abs. 1 Satz 1 DSG NRW. Das ergibt sich aus den Wertentscheidungen des § 53 BZRG. Eine allein auf die wahrheitswidrige Beantwortung einer solchen Frage gestützte Kündigung verstößt deshalb gegen die objektive Wertordnung des Grundgesetzes, wie sie im Recht auf informationeile Selbstbestimmung zum Ausdruck kommt, und ist nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam.
机译:原则上,潜在雇主在从未明确的问题中获取有关预设调查程序的信息给求职者没有合法利益。通常不需要这样的问题。第29条第1款S. 1 DSG NRW。这是根据BZRG第53条的价值决定得出的。因此,仅基于对这一问题的真实答案的终止就违反了信息自决权中所表达的《基本法》的客观价值顺序,并且根据BGB第138条第1款是无效的。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2013年第11期|584-586|共3页
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  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:50:05

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