首页>
外文期刊>Der Betrieb
>Stellenbewerber: Unspezifizierte Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren im Regelfall nicht erforderlich - Grundsätzlich, kein berechtigtes Interesse des potenziellen Arbeitgebers
【24h】
Stellenbewerber: Unspezifizierte Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren im Regelfall nicht erforderlich - Grundsätzlich, kein berechtigtes Interesse des potenziellen Arbeitgebers
An der Informationsbeschaffung durch die unspezifizierte Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren an den Stellenbewerber besteht grundsätzlich kein berechtigtes Interesse des potenziellen Arbeitgebers. Eine solche Frage ist damit im Regelfall nicht erforderlich i. S. von § 29 Abs. 1 Satz 1 DSG NRW. Das ergibt sich aus den Wertentscheidungen des § 53 BZRG. Eine allein auf die wahrheitswidrige Beantwortung einer solchen Frage gestützte Kündigung verstößt deshalb gegen die objektive Wertordnung des Grundgesetzes, wie sie im Recht auf informationeile Selbstbestimmung zum Ausdruck kommt, und ist nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam.
展开▼