Die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) wurde am 17.10.2014 im BGBl. Ⅰ 2014 S. 1603 veröffentlicht (vgl. dazu Busch, DB 2014 S. 2490 = DB0681684, in diesem Heft). Sie ist am 18.10.2014 in Kraft getreten. § 1 Abs. 6 AStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl. Ⅰ 2013 S. 1809) enthält die Ermächtigung des BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, die sich über die bisherige Ermächtigung in § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG hinaus auch auf die Einkünfteaufteilung bzw. Einkünfteermittlung in grenzüberschreitenden Betriebsstättenfällen erstreckt. § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG wurde deshalb aufgehoben. Durch die Rechtsverordnung soll, noch konkreter als durch das Gesetz möglich, sichergestellt werden, dass von Stpfl. und Verwaltung wettbewerbsneutrale und im internationalen Kontext akzeptable Lösungen gefunden werden, die auf den international anerkannten Grundsätzen für die Einkünfteaufteilung von Betriebsstätten basieren. (Vgl. BMF, PM vom 17.10.2014)
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