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Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung

机译:如果免费捐赠非典型的无声参与,则完成礼物

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摘要

Die Klägerin ist eine 1995 durch M als Alleingesellschafter gegründete GmbH. Von 1999-2004 war zunächst die Ehefrau des M als stille Gesellschafterin an der Klägerin beteiligt. M gewährte der Klägerin im Jahr 2002 ein Darlehen, das am 31.12.2004 mit 5.894 € valutierte. Mit privatschriftlichem, nicht notariell beurkundetem Schenkungsvertrag vom 02.01.2005 versprach M seiner Tochter (der Beigeladenen), ihr von seiner Darlehensforderung gegenüber der Klägerin einen Teilbetrag i.H.v. 5.000 € unentgeltlich zuzuwenden. Mit diesem Betrag sollte die Beigeladene ihre Einlageverpflichtung aus einem Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft vom 05.01.2005 (Gesellschaftsvertrag - GV) erfüllen. Die Zahlungsverpflichtung sollte im Weg der Verrechnung erfüllt werden. Die Beigeladene nahm die Schenkung an und die Klägerin stimmte ihr zu. Nach dem ebenfalls nur privatschriftlich geschlossenen GV stand die Geschäftsführung der stillen Gesellschaft ausschließlich der Klägerin zu (§ 4 Abs. 1 GV), die Geschäftsführung bedurfte aber innenrechtlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung für solche Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens hinausgingen (§ 4 Abs. 2 GV). Auf jew. volle 500 € der atypisch stillen Einlage bzw. des Stammkapitals entfiel eine Stimme in der Gesellschafterversammlung (§ 5 Abs. 3 GV), wobei diese in allen mit der Geschäftsführung zusammenhängenden Angelegenheiten mit einfacher Mehrheit, bei das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Fragen mit einer Mehrheit von drei Vierteln entschied (§ 5 Abs. 2 GV). Die Beigeladene und die Klägerin waren am Gewinn und Verlust im Verhältnis ihrer jeweiligen Beteiligung zum Gesamtkapital der Gesellschaft beteiligt (§ 7 Abs. 1 GV). Im Falle eines Ausscheidens erhielt der stille Gesellschafter seinen buchmäßigen Kapitalanteil sowie den auf ihn nach Maßgabe seiner Beteiligung entfallenden Anteil an den stillen Reserven (§12 GV).
机译:申请人是由M作为唯一股东于1995年成立的GmbH。从1999年至2004年,M的妻子最初是作为沉默伴侣参与原告的。 M在2002年向申请人提供了一笔贷款,2004年12月31日价值为5,894欧元。 M于2005年1月2日签署了一份未经公证的私人捐赠合同,M答应他的女儿(被邀请人)向她支付对原告的部分债权,金额为免费支出5,000欧元。受赠人应以这笔款项履行其义务,从2005年1月5日成立一家无声公司的合同中受益(合伙协议-AGM)。付款义务应通过抵销来履行。被邀请人接受了礼物,申请人同意了。根据也只是私下关闭的GV,静默公司的管理层完全是原告的财产(GV第4(1)节),但是对于超出公司正常业务范围的此类法律交易和法律行为,管理层需要获得股东大会的同意( 4(2)GV)。股东大会上的一票表决(GV第5条第3款)占非典型无形贡献或股本的每笔500欧元,其中与管理层有关的所有事项占多数,与公司关系有关的多数占多数四分之三的议员决定了这一点(§5 Abs。2 GV)。受邀方和原告按其各自参与公司总资本的比例分配损益(GV第7(1)节)。在辞职的情况下,沉默的合伙人根据其参与(第12 GV节)获得了其账面资本份额和隐藏储备份额。

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    《Der Betrieb》 |2014年第44期|2503-2507|共5页
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