首页> 外文期刊>Der Betrieb >Verspätete Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG)
【24h】

Verspätete Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG)

机译:电子联邦公报上的税收基础过迟公布(InvStG第5(1)条第1句第3号)

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

Die Besteuerung der Erträge aus Investmentanteilen gem. §§2 und 4 InvStG setzt u. a. voraus, dass die Investmentgesellschaft die in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG genannten Besteuerungsgrundlagen spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres oder - soweit innerhalb dieses Zeitraums ein Ausschüttungsbeschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr ge-fasst wird - spätestens vier Monate nach dem Tag des Beschlusses über die Ausschüttung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Frist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist. Es wird die pauschale Besteuerung der Investmenterträge auf Ebene des Investmentanlegers gem. § 6 InvStG ausgelöst, wenn die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen nicht spätestens bis zum Ablauf des o. g. Zeitraums erfolgt ist.
机译:投资股份收入的征税按照§§2和4 InvStG设置u。一个。前提是投资公司符合第5条第1款第1项第1项和第1项中规定的税基有关分配决议案的日期后数月在《联邦公报》上发布。此期限是不可续约的法定期限。在投资投资者一级按固定比例征税投资收益为§6如果税基的公布不迟于上述有效期届满,则触发InvStG。期。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2014年第4期|154-154|共1页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号