Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, sollen kleinere Unternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung entlastet werden. Zudem sieht der Entwurf neue Berichtspflichten für bestimmte große Unternehmen des Rohstoffsektors über ihre Zahlungen an staatliche Stellen vor. Dazu erklärt Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas: „Wir wollen kleinere Unternehmen von bestimmten übermäßigen Anforderungen im Handelsbilanzrecht entlasten. Gerade diese Unternehmen brauchen Freiräume für die Entwicklung ihres Kerngeschäfts und keine unnötigen bürokratischen Hürden. Deshalb wollen wir die neuen Spielräume bei der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie so weit wie möglich ausschöpfen. Künftig sollen deutlich mehr Unternehmen als bisher Erleichterungen und Befreiungen von den Vorgaben der Rechnungslegung nutzen können. Dies wird insgesamt zu einer Entlastung der Wirtschaft um jährlich rund 87 Mio. € führen. Für größere Unternehmen des Rohstoffsektors wollen wir neue Berichtspflichten einführen. Diese Unternehmen sollen künftig ihre Zahlungen an alle staatlichen Stellen weltweit offenlegen. Die Zahlungsberichte werden die Verantwortlichkeit der Rohstoffindustrie stärken und die Einnahmen insb. ressourcenreicher Entwicklungs- und Schwellenländer sichtbar machen. Die neuen Transparenzanforderungen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung und unterstützen eine gute Regierungsführung in diesen Ländern." Der Gesetzentwurf sieht insb. folgende Regelungen vor: 1. Ausweitung des Kreises der kleinen KapGes. durch erhebliche Anhebung der Schwellenwerte: Die Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer KapGes. werden um die maximal möglichen ca. 20% (nunmehr: Bilanzsumme 6 Mio. €, Umsatzerlöse 12 Mio. €) erhöht. In Zukunft werden damit mehr Unternehmen bilanzielle Erleichterungen und Befreiungen in Anspruch nehmen können als heute. Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Abgrenzung mittelgroßer und großer KapGes. sowie für die Konzernrechnungslegung entsprechend den Richtlinienvorgaben auf 20 Mio. € (Bilanzsumme) und 40 Mio. € (Umsatzerlöse) leicht erhöht. Damit können künftig mehr Unternehmen als bisher die Erleichterungen für die jew. kleinere Größenklasse nutzen.
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