Das IFRS IC hat am 21.10.2015' den Interpretationsentwurf DI/2015/2 „Foreign Currency Transaction and Advance Con-sideration" veröffentlicht. IAS 21 enthält Vorschriften zur Bestimmung des Wechselkurses beim erstmaligen Ansatz einer Fremdwährungstransaktion in der funktionalen Währung. Gem. IAS 21.21 ist das der Kassakurs am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls. Das IFRS IC erhielt in diesem Zusammenhang eine Anfrage, welcher Wechselkurs bei der Umsatzrealisierung in den Fällen, in denen der Kunde Vorauszahlungen leistet, anzuwenden ist. Die vorgelegte Frage hat das IFRS IC in dem Entwurf der Interpretation vorschlagsweise beantwortet. Demzufolge ist der Tag des Geschäftsvorfalls der frühere aus 1. dem Tag des erstmaligen Erfassung des nicht monetären aktiven oder passiven Abgrenzungspostens und 2. dem Tag der Erfassung des Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) in der Bilanz/GuV. Stellungnahmen zu dem Interpretationsentwurf können bis zum 19.01.2016 auf der Internetseite des IASB eingereicht werden. (Vgl. DRSC, Newsletter vom 21.10.2015).
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