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摘要

Das IFRS IC hat am 21.10.2015' den Interpretationsentwurf DI/2015/2 „Foreign Currency Transaction and Advance Con-sideration" veröffentlicht. IAS 21 enthält Vorschriften zur Bestimmung des Wechselkurses beim erstmaligen Ansatz einer Fremdwährungstransaktion in der funktionalen Währung. Gem. IAS 21.21 ist das der Kassakurs am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls. Das IFRS IC erhielt in diesem Zusammenhang eine Anfrage, welcher Wechselkurs bei der Umsatzrealisierung in den Fällen, in denen der Kunde Vorauszahlungen leistet, anzuwenden ist. Die vorgelegte Frage hat das IFRS IC in dem Entwurf der Interpretation vorschlagsweise beantwortet. Demzufolge ist der Tag des Geschäftsvorfalls der frühere aus 1. dem Tag des erstmaligen Erfassung des nicht monetären aktiven oder passiven Abgrenzungspostens und 2. dem Tag der Erfassung des Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags (oder eines Teils davon) in der Bilanz/GuV. Stellungnahmen zu dem Interpretationsentwurf können bis zum 19.01.2016 auf der Internetseite des IASB eingereicht werden. (Vgl. DRSC, Newsletter vom 21.10.2015).
机译:根据IAS 21.21,IFRS IC于2015年10月21日发布了解释草案DI / 2015/2“外币交易和预付款”,IAS 21包含了确定最初以功能货币确认外币交易时汇率的规定。在这种情况下,IFRS IC收到了有关在客户进行预付款的情况下实现销售时应使用哪种汇率的请求因此,交易日为以下日期中的较早者:1.最初确认非货币递延收入项目的日期;以及2.在资产负债表中确认资产,费用或收入(或其一部分)的日期/损益表,对解释草案的意见可以提交诚信部IASB的净面。 (请参阅DRSC,新闻稿日期为2015年10月21日)。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第47期|2765-2769|共5页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:49:32

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