Die Reichweite der Haftung von Auftraggebern für von diesen eingesetzte Subunternehmer nach dem MiLoG ist trotz des Verweises auf das AEntG bis zu einer höchstrichterlichen Klärung umstritten. Daneben stellt sich jedoch auch die Frage, was geschieht, wenn der Auftragnehmer Insolvenz anmeldet. Haftet der Auftraggeber nun für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die von dem Subunternehmen beschäftigten Mitarbeiter? Dies würde bedeuten, dass Entgeltforderungen der betroffenen Arbeitnehmer bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns „insolvenzfest" sind und dem Auftraggeber insoweit das Insolvenzrisiko seiner Subunternehmer aufgelastet würde. Klarstellende Regelungen finden sich weder im MiLoG noch in der InsO. Die Autoren entwickeln mit Blick auf den Meinungsstand zu § 14 AEntG, den Schutzzweck von § 13 MiLoG und insolvenzrechtliche Grundsätze eine klare Lösung zu dieser Problematik.
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