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【24h】

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Haftung des Auftraggebers für insolvente Nachunternehmer

机译:法定最低工资:客户对无力偿债的分包商不承担责任

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摘要

Die Reichweite der Haftung von Auftraggebern für von diesen eingesetzte Subunternehmer nach dem MiLoG ist trotz des Verweises auf das AEntG bis zu einer höchstrichterlichen Klärung umstritten. Daneben stellt sich jedoch auch die Frage, was geschieht, wenn der Auftragnehmer Insolvenz anmeldet. Haftet der Auftraggeber nun für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die von dem Subunternehmen beschäftigten Mitarbeiter? Dies würde bedeuten, dass Entgeltforderungen der betroffenen Arbeitnehmer bis zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns „insolvenzfest" sind und dem Auftraggeber insoweit das Insolvenzrisiko seiner Subunternehmer aufgelastet würde. Klarstellende Regelungen finden sich weder im MiLoG noch in der InsO. Die Autoren entwickeln mit Blick auf den Meinungsstand zu § 14 AEntG, den Schutzzweck von § 13 MiLoG und insolvenzrechtliche Grundsätze eine klare Lösung zu dieser Problematik.
机译:尽管有提及AEntG的规定,但直到客户的最高法官作出澄清之前,根据MiLoG,客户对他们使用的分包商的责任范围还是有争议的。但是,还有一个问题是,承包商在申请破产时会发生什么。客户现在是否应为分包商雇用的雇员支付法定最低工资?这意味着,有关雇员的工资要求在达到法定最低工资标准之前是“无偿付能力的”,并且要向客户承担其分包商的破产风险,MiLoG或InsO都没有明确的规定。根据第14 AEntG条,第13条MiLoG的保护目的和破产法原则明确解决了该问题。

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