NRW sorgt mit einer Initiative für eine Klarstellung des UStG und eine bessere ärztliche Versorgung in Pflege- und Altenheimen: Künftig sind ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, regelmäßig von der USt befreit. „Mein Ziel ist es, Steuergesetze so fair und transparent wie möglich zu machen", sagt FinMin. Walter-Borjans. „Niemand kann einem Pflegebedürftigen vermitteln, warum nur die unmittelbare Behandlung durch den Arzt von der USt befreit ist und warum Leistungen, die mittelbar der Heilbehandlung dienen umsatzsteuerpflichtig sind. Jetzt haben wir eine gute und einfache Lösung."
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