Eine tibetanische Weisheit lautet: Wissensnotwendig ist, dass die Folgen vergangener Handlungen als Quelle aller Leiden unvermeidbar sind. Das deutsche Steuerrecht war gewiss nicht Hintergrund dieser Erkenntnis, jedoch trifft sie in ihrer Konsequenz auch darauf zu. Denn regelmäßig folgen auf Handlungen von Steuerpflichtigen und Beratern Reaktionen seitens der Verwaltung oder des Gesetzgebers, die häufig Leiden bei der Umsetzung nach sich ziehen - weil sie zu Verschärfungen führen. Eine solche „verschärfende Reaktion" behandelt Bron in seinem Beitrag ab S. 940. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Protokollerklärungsumsetzungsgesetz" sollen die Möglichkeiten der steuerneutralen Umwandlung von Unternehmen eingeschränkt werden. Hintergrund der Änderung sind nach der Gesetzesbegründung Lücken im Umwandlungssteuerrecht, die gezielt für Steuergestaltungen ausgenutzt werden. Im Kern war es wohl insbesondere der Erwerb eines bekannten deutschen Sportwagenherstellers für mehr als 4 Mrd. € zzgl. einer (!) Aktie, der steuerneutral durchgeführt werden konnte. Dem Fiskus sollen durch diese „Handlung" Steuern von etwa 1,5 Mrd. € entgangen sein. Die Quelle des fiskalischen Leidens ist damit ausgemacht - betroffen sind in der Folge jedoch alle Einbringungsfälle sowie der Anteilstausch nach den §§ 20,21 und 24 UmwStG, bei denen sonstige Leistungen gewährt werden. Im Beitrag werden die geplanten Einschränkungen dargestellt und deren Begründung analysiert. Zudem werden die Auswirkungen anhand von Berechnungsbeispielen verdeutlicht. Mit den Regelungen muss sich der Praktiker bereits jetzt auseinandersetzen; zwar wird das Gesetz erst im Herbst dieses Jahres verabschiedet, die Regeln sollen aber rückwirkend zum 01.01.2015 gelten.
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