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Kein Arbeitslohn mehr bei Rabatten

机译:没有更多的工资折扣

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摘要

Rabatte - jedenfalls von dritter Seite - führen nach Auffassung des BFH und der Finanzverwaltung nur (noch) in Ausnahmefällen zu Arbeitslohn. Voraussetzung ist, dass keine eigenwirtschaftlichen Gründe des Zuwendenden vorliegen, die Vorteile nicht fremdüblich sind und sie sich stattdessen für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit erweisen, die ein Arbeitnehmer seinem eigenen Arbeitgeber gegenüber erbringt und die Vorteilsgewährungen in einem finalen Veranlassungszusammenhang mit dem konkreten Arbeitsverhältnis stehen. Der Beitrag strukturiert die Rechtslage anhand von Beispielfällen.
机译:BFH和税务部门认为,在特殊情况下,折扣(至少来自第三方)仅(仅)导致工资。前提条件是捐助者没有经济原因,好处并不罕见,而是证明是他为雇员提供的工作成果,是雇员向自己的雇主提供的成果,所给予的利益最终与特定的雇佣关系有关。本文使用示例案例来构建法律情况。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第11期|580-586|共7页
  • 作者

    Klaus Strohner;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:49:18

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