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FG: Kein Arbeitslohn bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber

机译:FG:如果雇主由于停车不正确而支付警告费,则无需支付工资

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摘要

Mit Urteil vom 04.11.2016 (1K 2470/14 L) hat das FG Düsseldorf entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern führt und daher nicht der LSt unterliegt. Das klagende Unternehmen betreibt einen Paketzustelldienst. Es hat in mehreren Städten (kostenpflichtige) Ausnahmege-nehmigungen erwirkt, die ein kurzfristiges Halten der Auslieferungsfahrzeuge zum Be- und Entladen in Halteverbots- und Fußgängerzonen gestatten. Sofern eine derartige Ausnahmegenehmigung nicht erhältlich ist, wird es zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs im Interesse der Kunden hingenommen, dass die Fahrer ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhalten. Das Unternehmen trägt die ihm gegenüber festgesetzten Verwarnungsgelder. Das beklagte FA behandelte die Übernahme der Verwarnungsgelder - einer geänderten Rspr. des BFH folgend - als lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn der Fahrer.
机译:杜塞尔多夫FG于2016年4月11日作出判决(1K 2470/14 L),裁定由于包裹运送服务不正确的停车而支付警告费不会导致受雇司机的工资,因此不受LST的约束。投诉公司经营包裹运送服务。它已在几个城市获得了豁免(收费),这使得送货车辆可以在短时间内停下来,以便在禁行区和步行区进行装卸。如果没有这样的豁免,则为了确保平稳的运行过程,即使在不停车区域或行人专用区,驾驶员也可以在短时间内停车,这是为了客户的利益。该公司承担已被警告的警告金。在BFH裁定发生变化后,被告FA将警告钱的接管视为驾驶员的工资,应缴纳所得税。

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    《Der Betrieb》 |2017年第3期|M13-M14|共2页
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