Ab dem 10.01.2015 gelten neue Vorschriften, die es Unternehmen und Verbrauchern ermöglichen, Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug leichter beizulegen. Damit können jährliche Einsparungen von bis zu 48 Mio. € in der EU erzielt werden. Mit diesen Vorschriften wird das teure, langwierige Verfahren abgeschafft, das derzeit rund 10 000 Mal pro Jahr angewandt wird, um gerichtliche Entscheidungen in Zivil-und Handelssachen innerhalb der EU grenzüberschreitend anerkennen zu lassen.
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