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Leitsätze

机译:指导原则

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摘要

1. Eine Steuerforderung ist insolvenzrechtlich in dem Zeitpunkt begründet, zu dem der Besteuerungstatbestand vollständig verwirklicht ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 16.05.2013 - Ⅳ R23/11, BStBl. Ⅱ 2003 S. 759 = RS0700499). 2. Wann eine ESt-Forderung begründet ist, kann auch von der Art der Gewinnermittlung abhängen. Nach dem Realisationsprinzip ist im Fall der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich die diesbezügliche ESt-Forderung bereits begründet, wenn die Forderung realisiert ist. Im Fall der Einnahmenüberschussrechnung ist die nach dem Zuflussprinzip erst mit tatsächlicher Vereinnahmung der Fall. 3. Masseverbindlichkeiten sind auch die ESt-Schulden, die sich aus „echten" Überschüssen einer Erbengemeinschaft ergeben. 4. Unerheblich für das Vorliegen einer Masseverbindlichkeit ist der Zufluss der Einkünfte aus der Beteiligung an der Erbengemeinschaft in die Insolvenzmasse.
机译:1.在完全实现征税事件时,根据破产法提出的税收主张是合理的(根据BFH判决2013年5月16日–ⅣR23 / 11,BStBl。Ⅱ2003 p。759 = RS0700499)。 2.所得税索赔是否合理还取决于利润确定的类型。根据实现原则,在通过比较企业资产来确定利润的情况下,在实现索赔时已经证明了相关的ESt索赔是合理的。在计算收入盈余的情况下,只有根据流入原则获得实际收入的情况才如此。 3.大量债务也是继承人共同体的“实际”盈余所产生的ESt债务4.继承人共同体的收入流入破产财产与是否存在大规模债务无关。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2016年第33期|M6-M7|共2页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:49:00

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