Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 17.03.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der RL 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (BT-Drucks. 18/7219,18/7454) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/7902) angenommen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen. Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf. Durch die Umsetzung der Richtlinie werden mehrere Gesetze geändert. Die Änderungen betreffen die sog. Pflichtrotation, das Erbringen von Nichtprüfungsleistungen, den Prüfungsbericht, den Prüfungsausschuss, Ausnahmen für die Abschlussprüfung bei Sparkassen und Genossenschaften sowie die Sanktionierung von Verstößen gegen die prüfungsbezogenen Pflichten von Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussmitgliedern. Klargestellt wird, dass aufgrund der besonderen Struktur des Prüfungswesens bei Sparkassen- und Giroverbänden die Angabepflichten im Bestätigungsvermerk nicht für die Prüfstellen selbst, sondern für die vom Sparkassen- und Giroverband beschäftigten Personen gelten, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können. Außerdem wird die Verlängerung des Abschlussprüfermandats für bestimmte Unternehmen ermöglicht. (Vgl. PM des BT vom 17.03.2016).
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