Die gegenwärtige Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, „das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand [zu] stellen". Mittlerweile liegt der RegE eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vor. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den darin vorgesehenen Änderungen im Recht der Insolvenzanfechtung auseinander.
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