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【24h】

Keine Anrechnung eines Praktikums auf die Probezeit eines Berufsausbildungsverhältnisses

机译:没有将实习计入职业培训关系的试用期

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摘要

1. § 20 Satz 1 BBiG ordnet zwingend an, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit der Probezeit beginnt. Beide Vertragspartner sollen damit ausreichend Gelegenheit haben, die für die Ausbildung im konkreten Ausbildungsberuf wesentlichen Umstände eingehend zu prüfen. 2. Eine Anrechnung von Zeiten, in denen zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden bereits ein anderes Vertragsverhältnis bestand, sieht § 20 BBiG nicht vor. Die Vorschrift knüpft allein an den rechtlichen Bestand des Ausbildungsverhältnisses an.
机译:1. BBiG第20条第1句规定,职业培训关系始于试用期。因此,合同的两个合作伙伴都应有足够的机会详细研究在特定培训行业进行培训所必需的情况。 2. BBiG第20段不允许学员与学员之间已经存在其他合同关系的期间。该法规仅基于培训关系的法律地位。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2016年第6期|360-360|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:48:47

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