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Kündigung ohne Anhörung einer nicht Örtlichen Schwerbehindertenvertretung unwirksam?

机译:在没有听到严重残障人士的非当地代表机构的情况下终止无效?

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摘要

Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist seit dem 01.01.2017 nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (ab dem 01.01.2018: § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) unwirksam, wenn es der Arbeitgeber versäumt hat, die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß zu unterrichten und anzuhören. Beachtet werden muss dabei, dass für Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung unterschiedliche Zuständigkeitsregelungen bestehen. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung hat eine Ersatzzuständigkeit für Betriebe, für die keine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist. Eine entsprechende Ersatzzuständigkeit des Gesamtbetriebsrats besteht nicht.
机译:如果雇主未能代表严重残疾人士,自2017年1月1日起根据第95(2)条第3 SGB IX节(自2018年1月1日起:第178(2)条第3 SGB IX节)解雇严重残疾雇员无效。正确告知并听取终止通知。必须注意的是,对于劳动理事会和重度残疾人士代表有不同的管辖权规则。严重残疾人士代表机构对没有为其选择严重残疾人士代表机构的公司承担更换责任。总务委员会没有相应的更换责任。

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