Riskiert der Arbeitnehmer die Störung des Betriebsfriedens, indem er die Position seines Vorgesetzten untergräbt, kann dies einen wichtigen Grund zur außerordentlich fristlosen Kündigung darstellen, so das BAG in einem jüngeren Urteil. Im konkreten Fall hatte eine angestellte Geschäftsführerin eines Vereins den schwelenden Konflikt mit dem (ihr vorgesetzten) Präsidenten dadurch eskaliert, indem sie die Vereinsmitglieder nachdrücklich zur Abwahl des Präsidenten aufforderte. Umso ärgerlich ist es für den Arbeitgeber, wenn die ausgesprochene außerordentlich fristlose Kündigung dann an einer fehlerhaft durchgeführten Anhörung scheitert.
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