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Wogegen richtet sich die Lizenzschranke?

机译:许可的障碍是什么?

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摘要

Die Neuregelung des § 4j EStG, die sog. Lizenzschranke, wurde kürzlich von Brandt in einem Gastkommentar in dieser Zeitschrift (DB 2017 Heft 19 S. M5 = DB1238097) dergestalt charakterisiert, es sei das „Hauptanliegen" der Vorschrift, „Gewinnverlagerungen durch Lizenzvereinbarungen ohne hinreichende außersteuerliche Veranlassung zu vermeiden". Deshalb solle der Betriebsausgabenabzug eingeschränkt werden, „wenn im Empfängerstaat keine substanzielle Geschäftstätigkeit ausgeübt wird (sog. „Nexus-Ansatz"), d.h. wenn der ausländische Gläubiger das Recht nicht oder nicht weit überwiegend durch Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Empfängerstaat begründet hat". Die Neuregelung verdiene Zustimmung, „weil sie auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der inländischen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit dient." Sie verstoße auch nicht gegen die EU-Grundfreiheiten, weil die „fehlende substanzielle Geschäftstätigkeit im Lizenzbox-Staat [...] auch grds. als hinreichender sachlicher Rechtfertigungsgrund anzusehen" sei (a.a.O.). Diesen Einschätzungen ist zu widersprechen. Sie beruhen auf unzutreffenden Annahmen über den Zweck und die tatbestandlichen Voraussetzungen des mit der Lizenzschranke eingeführten Abzugsverbots.
机译:Brandt最近在该杂志的客座评论中对第4j EStG条的新规定(所谓的许可壁垒)进行了描述(DB 2017年发行,第19页,M5 = DB1238097),这是该规定的“主要关注点”,即“通过许可协议进行的利润转移避免充分的非税收理由”。因此,“如果在受援国没有开展实质性业务活动(所谓的“联系方式”),即外国债权人没有或没有通过受援国的研发活动在很大程度上确立权利,则应限制营业费用的扣除。这项新规定值得批准,“因为它也符合基于绩效的国内税收的宪法原则。”它也没有违反欧盟的基本自由,因为“许可箱国家中缺乏实质性的商业活动也基本上有足够的事实依据可被视为“(同上)这些评估必须矛盾。它们基于对许可证壁垒引入的扣除禁令的目的和事实要求的错误假设。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2017年第26期|1482-1483|共2页
  • 作者

    Jürgen Lüdicke;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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