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Zum Verstoß gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot gem. § 19 AGG durch Altersbegrenzung für Teilnahme an Veranstaltung

机译:按年龄限制参加活动的§19AGG侵犯民用歧视禁令

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摘要

a)Ob es sich bei einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis um ein Massengeschäft i.S.v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 AGG handelt, das typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommt, bestimmt sich nach einer allgemeinen, typisierenden Betrachtungsweise. Abzustellen ist nicht auf den einzelnen Anbieter, sondern auf die Verkehrssitte. Für das Vorliegen einer solchen Verkehrssitte trifft denjenigen, der sich auf die Benachteiligung beruft, die volle Beweislast, § 22 AGG findet hierbei keine Anwendung. b) Ob ein Ansehen der Person bei der Begründung eines zivilrechtlichen Schuldverhältnisses i.S.v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 AGG nachrangige Bedeutung hat, bestimmt sich nach der Art des zu betrachtenden Schuldverhältnisses in seiner konkreten Ausprägung.
机译:a)文明文明是否是大规模业务ISV§19段。1号1号案例1 agg,通常在未经人声誉到各种案件的可比条件的情况下,根据一般典型的考虑确定。 不要依赖各个提供者,但在路边。 对于这种运输中心的存在,指的是缺点,全面的证据负担,§22AGG在这里不适用。 b)是否在建立民事义务中填补了该人。

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    《Der Betrieb》 |2021年第28期|1531-1532|共2页
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