Trägt im Rahmen einer Warenlieferung mit „0%-Finanzierung" der liefernde Unternehmer die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch einen Dritten (Kreditinstitut) in der Weise, dass das Kreditinstitut im Rahmen der Auszahlung an den Unternehmer vom Darlehensbetrag die Zinsen einbehält und der Kunde in Raten den Kaufpreis an das Kreditinstitut zahlt, mindern die einbehaltenen Zinsen das Entgelt der Warenlieferung des Unternehmers an den Kunden auch dann nicht, wenn der Unternehmer in der Rechnung gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen. Streitig ist, ob die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage aus Warenverkäufen im Zusammenhang mit sog. 0%-Finanzierungen um die an ein finanzierendes Kreditinstitut entrichteten Finanzierungsentgelte zu mindern ist.
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