Der IASB hat den Entwurf ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)"veröffentlicht. Ziel des Projekts ist es, die Art und Weise zu verbessern, wie der IASB Angaben in den IFRS entwickelt und formuliert. Mit diesem Entwurf hat der IASB vorläufige Leitlinien vorgelegt, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS verwenden soll. Zudem hat der IASB diese Leitlinien auf die bestehenden Angabevorschriften in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer angewandt und schlägt Änderungen an den Angabevorschriften dieser IFRS vor.
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