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Dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 06.05.2020

机译:德国联邦共和国与比利时王国之间的磋商协议的第三次延长06.05.2020

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摘要

Die am 06.05.2020 mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und am 20.05.2020 sowie am 22.06.2020 verlängerte Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 11.04.1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der GewSt und der GrSt i.d.F. des Zusatzabkommens vom 05.11.2002 im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grds. am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird. Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 24.08.2020 wurde sie nunmehr bis zum 31.12.2020 verlängert. Die in der Konsultationsvereinbarung vom 06.05.2020 getroffene allgemeine Regelung, dass eine Kündigung der Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde möglich ist, bleibt unberührt. Eine frühere Kündigung bleibt somit möglich.
机译:磋商协议于06.05,2020缔结,比利时王国和德意志联邦共和国与比利时联邦共和国之间的协议协议,为预防双重征税以及对各种其他问题的监管,将磋商协议扩展了磋商协议。收入和资产的税收领土包括KWST和GRST IDF的附加协议05.11.2002关于债券吊坠工资的税收处理。在一个月结束时,如果他们没有延长上个月前一周的最新一周。成为。凭借24.08.2020年的主管当局的书面协议,延长至31.12.2020。在06.05,2020的磋商协议中提出的一般计划,终止协议协议,每个主管当局通过向其他主管当局通知仍然不受影响。较早的终止仍然可能。

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    《Der Betrieb》 |2020年第37期|1933-1934|共2页
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