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Vergaberechtliche Selbstreinigung und kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Teil 2

机译:个人自我清洁和反托拉斯法律赔偿诉讼 - 第2部分

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摘要

Dadurch, dass § 125 GWB für eine erfolgreiche Selbstreinigung eine umfassende Aufklärung des Fehlverhaltens auch gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber fordert, besteht für Kartellanten das Risiko, dass sie diesem im Rahmen eines Vergabeverfahrens Tatsachenmaterial liefern müssen, das er -wenn er Geschädigter des Kartells ist - für die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs benötigt. Der Beitrag erörtert diese Problematik der Selbstinkriminierung von Unternehmen durch Vorlage kartellrechtlicher Bußgeldentscheidungen. Hierfür ist u. a. das Vossloh Laeis-Urteil des EuGH, in dem er die Europarechtskonformität der deutschen Umsetzungsnorm zur Selbstreinigung bejaht, in das System der Selbstreinigung einzuordnen.
机译:§125GWB的成功自我清洁需要全面澄清缔约国的不当行为,对于反托拉斯而言,它必须在采购程序中提供这一点,他是他的损坏卡特尔 - 为赔偿赔偿的公民要求执行。贡献讨论了通过提交反托拉斯法律来讨论公司自我信息的自我互动问题。为此目的,你。答: vossloh领先于欧洲委员会的判决,他肯定了欧洲法律遵守德国实施标准的自我清洁,分类为自清洁系统。

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