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机译:目前的案件法

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摘要

Ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (hier: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) ist ein Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) dann ausgeschlossen, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig „überlagert" wird. 1. Für Zwecke der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der bilanzielle Gewinn nicht um eine steuerfreie Investitionszulage zu kürzen, da sich diese positiv auf die Kapitalentwicklung des Unternehmens auswirkt. 2. Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG sind demgegenüber dem Gewinn für Zwecke der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht hinzuzurechnen.
机译:尽管存在外国义务(这里:合同末尾的施工现场营地的清关),但是,如果其经济压力效应的义务完全“叠加,则负债提供(第249(1)章第1章)1 HGB)被排除在外“通过内在的兴趣。为了计算的目的,根据§4(4A ESTG),资产负债表利润不会降低免税投资津贴,因为它对资本发展有积极影响公司。2.不可扣除的经营支出ISD§4段。5句子1相比,ESTG不能为计算不可扣除的债务利息而添加到利润中。

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    《Der Betrieb》 |2020年第25期|M6-M6|共1页
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