Liebe Leserinnen und Leser, seit Monaten ist die COVID-19-Pandemie das allseits beherrschende Thema. Auch wenn die Bundesländer durch eine stufenweise Öffnung Stück für Stück den Weg in die verloren gegangene Normalität ebnen, bleibt der wirtschaftlich entstandene Schaden groß. Mit aller Macht kämpft die Politik gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie an. Zuletzt hat der Bundesrat am 15. Mai einem Gesetz zugestimmt, das als sogenannte Gutscheinlösung für kontroverse Diskussionen sorgte. Danach soll es Veranstaltern erlaubt sein, ihren Kunden als Ersatz für abgesagte Events Gutscheine auszustellen. Klar ist, dass vielen Veranstaltern im Fall einer Erstattungspflicht für bereits verkaufte Tickets das wirtschaftliche Aus drohen würde. Daher stellt die Gutscheinlösung eine große Hilfe für die Veranstaltungs-, Kultur- und Freizeitbranche dar. Doch die Gutscheinlösung hat auch eine umsatzsteuerrechtliche Dimension, die Vobbe und Stelzer in ihrem Beitrag erörtern. Dabei zeigen sie, dass die Praxis, Erstattungsansprüche durch Gutscheine zu ersetzen, eine lediglich einseitige Sicherung von Liquidität verspricht. Verlierer dieser Lösung sind die Leistungsempfänger.
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