Das Jahr 2019 wurde in gesetzgeberischer Hinsicht einerseits durch die anhaltende Diskussion über die Reform der GrESt, die nunmehr auf nächstes Jahr verschoben wurde, durch Gesetzesänderungen als Reaktion auf Entscheidungen des EuGH und BFH im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 sowie die Umsetzung der Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in Umsetzung der 6. Änderung zur EU-Amtshilfe-Richtlinie (sog. DAC 6) geprägt. Andererseits sind aber auch die Entscheidungen des EuGH zu § 6a GrEStG sowie zur deutschen Hinzurechnungsbesteuerung und die BFH-Urteile zum Verhältnis von § 1 AStG zu Art. 9 OECD-MA für die steuerliche Praxis ebenso wie die Reaktion der Finanzverwaltung auf die Hornbach-Entscheidung des EuGH sowie die diesbezüglichen Ausführungen des BFH von erheblicher Bedeutung. Während auf internationaler Ebene insb. die Reformpläne zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft von großer Relevanz für die Unternehmensbesteuerung in den nächsten Jahren sind, spricht der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Altmaier zu den vier Kernelementen einer möglichen Unternehmenssteuerreform einige für Unternehmen wichtige Themen an, deren politische Umsetz-barkeit allerdings abzuwarten bleibt.
展开▼