Die Bundesregierung plant mit dem FZulG-E die Einführung einer steuerfreien Forschungszulage, die 25% der im Rahmen eines als begünstigt definierten Forschungsprojekts entstandenen 1,2-fachen Lohnaufwendungen für Forscher - maximal 500.000 € - betragen soll. Die Zulage soll dabei nicht im Rahmen der Steuerveranlagung verrechnet (keine Steuergutschrift), sondern im Folgejahr eigenständig ausgezahlt werden (sog. Cash back). Mit Inkrafttreten wird in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. Die Autoren sehen an verschiedenen Stellen noch Nachbesserungsbedarfim Gesetzgebungsverfahren.
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