Die Digitalisierung des Binnenmarktes stand an oberster Stelle auf der Agenda der scheidenden EU-Kommission. Mit dem endgültigen Scheitern des Richtlinienvorschlags über die Einführung einer Societas Unius Personae (SUP) ist zwar auch das darin erstmals enthaltene Online-Gründungsverfahren Geschichte geworden. Es bildet allerdings die Grundlage der Online-Gründung nach dem sog. Company Law Package. In neuem Gewand wird ihm künftig eine wesentlich größere Bedeutung zukommen. Schließlich ist die aktuelle Richtlinie nicht auf eine einzelne (supranationale) Gesellschaftsform beschränkt, sondern betrifft eine Vielzahl nationaler Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Dadurch sollen in erster Linie Kosten und Zeitaufwand für die Gründung einer KapGes. reduziert werden.
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