Im zweijährigen Turnus rufen die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V. (Unternehmer nrw) und das Bildungswerk der Nordrhein-West-fälischen Wirtschaft e.V. (BW NRW) zum arbeitsrechtlichen Dialog auf, um aktuelle Probleme und Herausforderungen für die betriebliche Praxis zu diskutieren. Gegenstand des 5. Düsseldorfer Arbeitsrechtsforums ist der "Umgang mit Störungen im Arbeitsverhältnis". Diese möglichen Störungen beschreibt das Bundesarbeitsgericht wie folgt: "Bei der Zusammenarbeit im Rahmen von Arbeits-Verhältnissen kommt es typischerweise zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten ...". Für die Praxis ist es von besonderer Bedeutung, diese "Konflikte und Meinungsverschiedenheiten" zu meistern. Vor allem in Zeiten von Digitalisierung (Stichwort: Industrie 4.0/Arbeitsrecht 4.0) und Globalisierung müssen Unternehmen auf wechselnde Bedingungen reagieren, Personalverantwortliche und ihre Berater müssen sich zudem fortlaufend über die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren.
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