Mit Expertenwissen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Unternehmenspraxis liefert DER KONZERN die entscheidenden Problemlösungen für die KonzernstrategieDer Gewinnabführungsvertrag verpflichtet die gewinnabführende AG oder KGaA, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Er ist Voraussetzung für die körperschaftsteuerliche Organschaft. Es sollen die Erkenntnisse für den deutschen Gewinnabführungsvertrag auf das internationale Gesellschaftsrecht übertragen und der grenzüberschreitende Gewinnabführungsvertrag mit einer ausländischen GmbH und einer deutschen Muttergesellschaft beleuchtet werden.
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