Können Menschenrechte in die Wettbewerbsanalyse einbezogen werden? Der Beitrag untersucht die Verbindung zwischen Kartellrecht und Menschenrechten und kommt zu dem Ergebnis, dass das Kartellrecht als Instrument zur Verwirklichung dieser Rechte dienen kann, es aber auch Hindernisse gibt, z. B. bei der Frage nach der Justiziabilität dieser Rechte, der Schwierigkeit, nicht-ökonomische Faktoren in die Wettbewerbsanalyse einzubeziehen und, am wichtigsten, der Kernphilosophie des Wettbewerbs selbst. Dennoch ist es für das Kartellrecht der Zukunft notwendig, über die Verbraucherwohlfahrt hinauszuschauen, um Missbrauch von Marktmacht, in welcher Form er auch immer auftritt, zu kontrollieren.
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