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【24h】

Keine Mitbestimmung des Betriebsrats über außerbetriebliche Wegezeiten

机译:劳资委员会不参加非公司旅行时间

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摘要

Das BAG hatte sich in seiner Entscheidung mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei außerbetrieblichen Wegezeiten, d.h. Zeiten für das Zurücklegen selbstbestimmter außerbetrieblicher Wege zur und von der Arbeit, zu beschäftigen. Die Besonderheit war, dass die Arbeitnehmer auf diesen Wegen bestimmte notwendige Betriebsmittel mit sich führen mussten. Zum Tragen einer Dienstkleidung waren sie nicht verpflichtet.
机译:BAG在其决定中针对非公司出差时间,即BetrVG第87条第1款第2款,规定了劳资委员会的共同决定权。往返工作时间的自定时间。特殊之处是工人必须随身携带某些必要的设备。他们不需要穿服务服。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2020年第17期|902-902|共1页
  • 作者

    Sarah Reinhardt-Kasperek;

  • 作者单位

    BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
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