In einer sich zunehmend globalisierenden Welt ist es inzwischen üblich, dass viele kleinere Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen im Ausland unterhalten, die z.B. Vertriebsaktivitäten im lokalen Markt übernehmen. Die Festlegung von Verrechnungspreisen ist dabei von besonderer Brisanz. Oberstes Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der dafür erforderliche Dokumentations- und Beratungsaufwand ist jedoch gerade für kleinere Unternehmen vergleichsweise hoch. Umso wichtiger ist es, vor der Festlegung oder zumindest im Rahmen einer Bp Rechtssicherheit zu erlangen.
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