Die Klägerin ist eine im Juli 2014 durch Abspaltung von der A-GmbH neu gegründete KapGes. mit Sitz in Österreich. Sämtliche Anteile an der A-GmbH hielt seit mehr als fünf Jahren vor dem Abspaltungsvorgang die ebenfalls in Österreich ansässige AG, die auch nach der Abspaltung 100% der Anteile an der Klägerin hält. Die A-GmbH hielt 100% der Anteile an der deutschen grundbesitzenden B-GmbH, die wiederum 100% der Anteile an der ebenfalls grundbesitzenden deutschen C-GmbH hielt. Die Grundstücke liegen in verschiedenen Gemeinden in Deutschland. Durch die Abspaltung sind die Anteile der A-GmbH an der B-GmbH auf die neu gegründete Klägerin übergegangen.
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