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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

机译:根据§6a GrEStG免税

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摘要

Die Klägerin war als „eingetragene" Kauffrau seit 2002 Alleingesellschafterin einer grundbesitzenden GmbH. Im August 2010 übertrug die GmbH ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Klägerin. Die Verschmelzung wurde im September 2010 in das Handelsregister eingetragen. Das FA setzte gegen die Klägerin auf Basis der Grundbesitzwerte GrESt fest. Die Klage, mit der die Befreiung nach § 6a GrEStG geltend gemacht wurde, blieb erfolglos, da die Klägerin im Verhältnis zur GmbH kein herrschendes Unternehmen sei und die GmbH-Anteile nicht zu ihrem Betriebsvermögen, sondern ihrem Privatvermögen gehört hätten.
机译:自2002年以来,作为“注册”商人的原告一直是一家财产控股有限公司的唯一股东。2010年8月,该有限公司通过合并将其全部资产转让给了原告,并于2010年9月进入了商业登记册原告基于房地产价值做出决定。根据第6a条GrEStG主张免税的诉讼未获成功,因为原告不是与GmbH有关的控股公司,并且GmbH股份不是他们的商业资产,而是他们的商业资产本来会听到私人资产的。

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    《Der Betrieb》 |2020年第8期|370-372|共3页
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  • 正文语种 eng
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