Die europäische Integration - vorerst im wesentlichen noch auf Westeuropa begrenzt - ist ein Prozeß, in dem das Recht von Anfang an insofern eine besondere Rolle spielt, als es ein unverzichtbares Bindemittel dieser Integration ist. Das gilt auch für das Gesellschaftsrecht, das in besonderer Weise dazu berufen ist, zur Herausbildung eines gemeinsamen Binnenmarktes mit freiem Waren- und Kapitalverkehr durch den Abbau oder die Beseitigung von hemmenden Rechtsunterschieden beizutragen. Dem Gesellschaftsrecht kommt folglich die Aufgabe zu, solche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Unternehmen ermöglichen, ihren Standort nach wirtschaftlichen Kriterien zu wählen. Dieser Aufgabe kommt die EU zunehmend dadurch nach, „daß sie nicht nur die bloße Angleichung innerstaatlicher Rechtsvorschriften anstrebt, sondern ein echtes europäisches Gesellschaftsrecht".
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