首页> 外文期刊>Betrieb und Wirtschaft >Neue Rechtslage zur Scheinselbstständigkeit (Ⅳ)
【24h】

Neue Rechtslage zur Scheinselbstständigkeit (Ⅳ)

机译:伪造自雇新法律情况(四)

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

Im Sozialversicherungsrecht orientiert sich die Abgrenzung der selbstständig tätigen Handelsvertreter von den gem. § 7 Abs. 1 SGB Ⅳ abhängig Beschäftigten an der Definition von Handelsvertretern nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Der Begriff des Handelsvertreters ist in § 84 HGB definiert. Hiernach ist Handelsvertreter, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlussvertreter). Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (§ 84 Abs. 1 HGB).
机译:在社会保障法中,从acc划定个体经营的商业代表。第7条第(1)款SGBⅣ的雇员取决于根据《商业法典》(HGB)定义的商业代表。 HGB§84中定义了销售代表一词。据此,作为自雇商人的商业代表,是受托为另一位企业家(中间人)调解业务或代表他(最终代表)结案的人。如果您基本上可以自由安排工作和确定工作时间,则您可以成为自雇人士(HGB第84(1)节)。

著录项

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号