Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 trat das neue Verpackungsgesetz in Kraft, das die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht umsetzt. Es regelt einerseits das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie deren Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Andererseits adressiert das Gesetz an das ökologische Design von Verpackungen, das sich an den neuen Leitlinien für die Rezyklierbarkeit orientiert. Das war notwendig, denn in den letzten Jahren ist der Werkstoff Kunststoff aufgrund von Littering und Marine Littering in die öffentliche Kritik und die Branche unter Druck geraten. Per se wird der Werkstoff Kunststoff inzwischen von vielen Teilen der Bevölkerung als schlecht angesehen, weil der Verbraucher beispielsweise mit Kunststoff den Verpackungsabfall im Magen von verendeten Walen verbindet. „Die Kunststoffindustrie hat hier ihre Hausaufgaben nicht gemacht", sagt Erich Steiner, Vorstandsvorsitzender Duo Plast. „Durch die paneuropäische Verpackungsrichtlinie wurde dies neu gestaltet. Denn nun sitzen alle im gleichen Boot - die Rohstoffhersteller, die Verarbeiter und die multinationalen Konzerne, die die Verpackungen entsprechend in Umlauf bringen. Es gilt nun, gemeinsam den Wertstoffkreislauf zu schließen."
展开▼