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【24h】

Keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Aufklärung von Unklarheiten der öffentlichen Ausschreibung

机译:承包商没有义务澄清公开招标中的任何歧义

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摘要

1. Kann ein Bieter der Ausschreibung entnehmen, dass eine für den verkehrsüblichen Einsatz eines Krans hinderliche Hochspannungsleitung vom Auftraggeber wegen der vorgesehenen Bohrpfahlarbeiten ohnehin zum Beginn der Arbeiten abgebaut werden muss, so muss er ohne einen entsprechenden Hinweis in der Ausschreibung nicht annehmen, dass die Hochspannungsleitung nur für die Dauer der Bohrpfahlarbeiten entfernt bleibt. Ein solcher Hinweis wäre nach § 9 Nr. 3 DI VOB/A a.F. geboten gewesen. 2. Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrags auf Grund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGHZ 176, 23 = NZBau 2008,437 = NJW 2008,2106 Rdnr. 38).
机译:1.如果投标人从投标中看到,由于计划中的钻孔作业,客户必须在工程开始时拆除高压线,该高压线会阻碍起重机的正常使用,则他不得假定高压线在招标中没有相应的通知仅在无聊的桩工期间将其拆除。这样的引用将根据§9 No. 3 DI VOB / A.F.是必需的。 2.基于公开招标解释建筑合同的结果不受承包商未明确招标中任何歧义的事实的影响(BGHZ 176,23 = NZBau 2008,437 = NJW 2008,2106 No. 38的确认)。

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